Behandlungskosten & Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten, die im Rahmen eines Besuchs bei einer Heilpraktikerin entstehen. Viele private Krankenversicherungen, Beihilfen sowie Zusatzversicherungen erstatten jedoch – je nach individuellem Vertrag – ganz oder teilweise die Behandlungskosten.

Welche Leistungen übernommen werden, in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt und ob ein Eigenanteil verbleibt, hängt von deiner persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung ab. Da ich nicht direkt mit den Versicherungen abrechne, trägst du die Kosten zunächst selbst. Anschließend kannst du die Rechnung bei deiner privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung zur Erstattung einreichen.

Mein Honorar beträgt 80 € pro Stunde, zuzüglich eventuell anfallender Materialkosten. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das als Orientierung für eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung dient.

  Diagnosegespräch – Die Basis für deine individuelle Therapie

Für eine erfolgreiche Therapie ist es entscheidend, ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch sowie eine sorgfältige Untersuchung und Diagnostik einzuplanen. Deshalb nehme ich mir für die Erstkonsultation etwa 60 bis 120 Minuten.

Auf Basis des Erstgesprächs und der Untersuchung erstelle ich ein individuelles Behandlungskonzept für dich. Dabei erhältst du eine erste Einschätzung zu Art, Umfang, Dauer und den voraussichtlichen Kosten der Therapie. Die konkrete Zusammensetzung der weiteren Behandlungen richtet sich immer nach deinem persönlichen Beschwerdebild.
Bitte bringe zum Erstgespräch alle vorliegenden Befunde und Ergebnisse vorheriger Untersuchungen mit. So können wir ein möglichst genaues Bild deiner Situation gewinnen und gezielt die passenden Schritte für deine Gesundheit planen.

Terminabsage

Solltest Du Deinen Termin einmal nicht einhalten können, teile mir das bitte mindestens 24 Stunden vorher mit. Bitte habe Verständnis dafür, dass ich Dir ansonsten 50% der Kosten privat in Rechnung stellen muss.

Heilkundliche Tätigkeit ist gemäß §3 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.